Garantie
Für die Herstellung unserer Produkte wird ausschließlich Holz langsam gewachsener nordischer Fichte verwendet, das aus skandinavischen Wäldern kommt und durch seine ausgezeichneten Eigenschaften bekannt ist:
Hochwertiges Holz: Dank seines langsamen Wachstums ist das Holz der nordischen Fichten für seine ausgezeichnete Qualität bekannt. Es hat einen feinen Zellstoff, eine höhere Dichte und eine bessere Widerstandsfähigkeit im Vergleich zu Holzarten von schnell gewachsenen Bäumen. Diese Eigenschaften machen es ideal für eine Vielzahl von Anwendungen.
Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit: Das langsam gewachsene Holz der skandinavischen Fichte ist bemerkenswert widerstandsfähig und langlebig. Diese Robustheit macht es besonders geeignet für Projekte, bei denen Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit entscheidend sind, wie zum Beispiel beim Bau von Häusern.
Formstabilität: Dank seiner langsamem Wachstum ist das Holz der nordischer Fichte weniger anfällig für Schrumpfungen und Ausdehnungen durch Feuchtigkeit- und Temperaturschwankungen im Vergleich zu Holz von schnell gewachsenen Bäumen. Dies trägt zur langfristigen Formstabilität bei.
Ästhetisches Aussehen: Das Holz der skandinavischen Fichte hat einen hellen und gleichmäßigen Farbton, der für sein ästhetisches Aussehen geschätzt wird. Es kann auch leicht behandelt oder gestrichen werden, um das gewünschte Aussehen zu erhalten.
Wetterbeständigkeit: Dank seiner Kompaktheit und langsamem Wachstum ist das skandinavische Fichtenholz oft widerstandsfähiger als weniger kompakte Holzarten.
Um die Herstellung hochwertiger Konstruktionen zu gewährleisten, verfügt die Fabrik neben hochwertigen Rohstoffen über hochqualifiziertes Personal und modernste Maschinen. Darin wird immer investiert.
Wir setzen uns das Ziel, unseren Kunden nur die Produkte von hohen Qualität zu liefern, um unsere Kunden zufrieden zu halten.
Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen Herstellergarantien. Wir garantieren, dass unsere Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass Holz ein Naturprodukt ist und im Laufe der Zeit Veränderungen, einschließlich Setzungen, Verformungen, Risse und Spalten aufweisen kann, insbesondere unter widrigen Witterungsbedingungen. Diese natürlichen Veränderungen beeinträchtigen jedoch nicht die Stabilität des Produkts und sind weder durch durch die Gewährleistung noch durch die nachfolgende Garantie abgedeckt.
Wir bieten eine Garantie von 10 Jahren für Produkte mit der Wandstärke 44 mm und größer. Für Holzgebäuden mit einer Wandstärke weniger als 44 mm bieten wir 5 Jahre Garantie. Für Türen und Fenster wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt.
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. In diesen Fällen beginnt die Garantiefrist ebenfalls nicht neu zu laufen.
Der Kunde kann die Rechte aus dieser Garantie durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit geltend machen.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Kunde den Fehler innerhalb von 5 Tagen nach der Erkennung oder der Möglichkeit der Erkennung meldet.
Die Garantie kann erst nach vollständiger Bezahlung der Ware in Anspruch genommen werden.
Die Garantieleistung beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Teils oder Artikels. Sie deckt ausschließlich den Austausch bzw. die Reparatur von defekten Teilen oder Materialien ab.
In folgenden Fällen ist die Garantie ausgeschlossen:
- Nicht fachgerechtes Fundament: Die Holzkonstruktion muss auf einem soliden und ebenen Fundament aufgebaut werden, das den für jedes Gebäude aufgeführten Abmessungen entspricht. Bei der Verwendung eines falschen Fundaments oder einer nicht sachgemäßen Befestigung auf dem Fundament wird die Garantie nicht gewährt.
- Anleitung abweichender Aufbau: Wenn der Kunde oder ein Aufbauteam von Dritten bei der Montage die mitgelieferte Aufbauanleitung nicht korrekt befolgen, oder sonst unsachgemäß aufbauen, ist die Garantie ungültig. Gleiches gilt für Schäden, die bei der Demontage oder beim Wiederaufbau entstehen.
- Änderungen oder Anpassungen bei der Nachlieferung: Jede Änderung oder Anpassung eines nachgelieferten Artikels macht die Garantie ungültig.
- Unzureichende Holzbehandlung: Ein zugelassenes Behandlungsmittel muss unmittelbar nach dem Schneiden, Bohren oder Schleifen auf bearbeitete Holzteile aufgetragen werden. Das Versäumnis dieser Behandlung führt zum Verlust der Garantie.
- Unzureichende Wartung: Wird das Produkt nach dem Aufbau nicht mit gestrichen sowohl innen als auch außen, und eben sowenig bekommt ein Anstrich oder eine Behandlung mit einem Holzschutzmittel auf Öl-Basis mit einer Schicht von 80-120 Mikrometern, wenigstens einmal pro Jahr, erlischt die Garantie.
- Kontakt mit anderen Elementen: Wenn das Produkt in einer direkten Berührung mit Pflanzen, Bäumen oder Außenwänden war, und dies das Eindringen von Feuchtigkeit als Konsequenz haben könnte, wird die Garantie nicht angewendet.
- Schaden am Dach bzw. Dachabdeckung: Wenn das Dach bzw. die Dachabdeckung das Eindringen von Feuchtigkeit nicht verhindern bzw. wegen eines fehlerhaften Schutzes vor klimatischen Einwirkungen.
- Sachgerechte Lagerung: Sollte das Produkt vor der Montage nicht in einem trockenen Raum bzw. Ort gelagert werden, erlischt die Garantie.
- Nicht ausreichende Justierung der Scharniere: Wenn die Positionen der Scharniere bei den Türen und Fenster nicht ausreichend justiert sind in Bezug auf natürliche Holzeigenschaften (Ausdehnung oder Schrumpfung), wird die Garantie nicht angewendet.
- Zu hohe Luftfeuchtigkeit: Wenn die Luftfeuchtigkeit im Innenraum 70% dauerhaft übersteigt, ist die Garantie ungültig.
- Störungen in Verbindung mit Zubehör (z.B. Netzzuleitung)
- Mängel und deren Folgen, die auf einen unsachgemäßen und zweckfremden Gebrauch der Ware zurückzuführen sind.
- Durch äußere Einflüsse entstandenen Beschädigungen (force majeure), insbesondere Schäden durch Sturm, Stöße, Feuer, Blitzschlag, Frost, Überschwemmungen und Naturkatastrophen.
- Wenn das Produkt Mängel aufweist, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Ware ist offensichtlich fehlerhaft oder Ihnen steht offensichtlich das Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu.
- Sie haben ggf. nur insoweit das Recht zur Zurückbehaltung, als der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
- Für fehlende Teile, zusätzliche Einkäufe oder eigenständige Nachbesserungsarbeiten, sei es durch den Kunden selbst oder durch Drittfirmen, ist eine Kompensation nur nach vorheriger Bestätigung durch uns möglich. Ohne unsere Genehmigung behalten wir uns das Recht vor, von einer Kompensation abzulehnen.
- Es ist sehr ratsam, eine Lüftungsanlage bei den Holzgebäuden einzusetzen, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten und dadurch Bildungen von Schimmel vorzubeugen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Holz ein Naturprodukt ist und im Laufe der Zeit Veränderungen, einschließlich Setzungen, Verformungen, Risse und Spalten aufweisen kann, insbesondere unter widrigen Witterungsbedingungen. Diese natürlichen Veränderungen beeinträchtigen jedoch nicht die Stabilität des Produkts und sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen unsere Vertriebsmitarbeiter unter 091195154997 oder per Email info@galanis.gmbh zur Verfügung.